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Der Energieausweis
muss sein!

DER ENERGIEAUSWEIS MUSS SEIN

Vor Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages steht auf jeden Fall die Frage nach dem Energieausweis des Immobilienobjektes. Seit 2009 besteht die Ausweispflicht für alle Wohngebäude und das bedeutet, dass jeder Hausbesitzer bei dem Verkauf, der Vermietung oder der Verpachtung des Gebäudes einen Energieausweis vorlegen muss.

Der Energieausweis zeigt die Energieeffizienz eines Gebäudes detailliert auf und legt, wenn vorhanden, Defizite offen.

Ausschließlich dafür spezialisierte Fachleute dürfen einen Energieausweis ausstellen wie z.B. Ingenieure, Architekten und Handwerksbetriebe mit entsprechender Qualifikation.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir Ihnen bei der Erstellung eines Energieausweises für Ihre Immobilie helfen können. Wir vermitteln Ihnen gern den richtigen Ansprechpartner.

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